Den kürzlich veröffentlichten Leserbrief im Oberbadischen Volksblatt nehme ich zum Anlass, um kurz aufzuklären. Wie im Leserbrief ersichtlich, ist immer wieder die allgemeine Meinung vertreten, dass für Steuern ein zusammenhängender Gegenwert erwarten werden kann. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.
Steuern und Gebühren werden oft als dasselbe gesehen - ist aber falsch: Gebühren sind zweckgebunden, Steuern nicht.
Das heißt im Klartext, dass man auch für die Hundesteuer keine direkte Gegenleistung, wie etwa Hundetoiletten dafür erwarten darf.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer betrugen im Jahr 2019 insgesamt 41747 Euro in Kandern mit allen Ortsteilen.
Die Ausgaben für die Leerung der Behälter und das Bestücken mit neuen Kotbeuteln sind aber auch mit einem sehr hohen Aufwand des Bauhofes verbunden.
Natürlich hat sich der Ortschaftsrat Sitzenkirch mit den Haushaltsbüchern beschäftigt und auch versucht in den beiden vergangenen Jahren die Mittel dafür im Haushalt bereitstellen zu lassen, was aber leider nicht möglich war.
Der jetzige Spendenaufruf soll nicht als Bettelbrief verstanden werden.
Es wurden aus der Bevölkerung Spenden angeboten, bevor wir um Spenden gebeten haben, dies war dann auch der Anlass für den Aufruf.
Der Ortschaftsrat kommt mit dem Einsatz aus "eigenen Mitteln" dem Vorhaben entgegen, indem wir bis zu 450 Euro beisteuern. Immerhin sind das dann über 25% des zur Verfügung stehenden Ortsbudgets.
Der Spendenaufruf soll daher nicht als "betteln" verstanden werden, sondern einfach die Möglichkeit für zur Unterstützung schaffen.
Tobias Buss
Ortsvorsteher Sitzenkirch